Soforthilfe für Kulturschaffende durch Suisseculture Sociale
Im Bereich der Soforthilfe für die Kulturschaffenden hat der Bundesrat Suisseculture Sociale als zuständige Stelle bestimmt. Diese Soforthilfe ist nur für Personen vorgesehen, die hauptberuflich im Kultursektor arbeiten und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Im Bereich der Soforthilfe für Kulturunternehmen wie auch bei der Kompensation für ausgefallene Veranstaltungen hat der Bundesrat die Kantone als zuständige Stellen bezeichnet. Wenn Sie Fragen und/oder konkrete Anliegen haben, müssen Sie sich an die zuständigen Stellen in Ihrem Wohnkanton wenden.
Gesuchsportal zum Einreichen von Gesuchen um Soforthilfe
Gesuche werden nur bis 20. Mai 2020 angenommen.
Erfassung von Gagenausfällen
Die Berufsverbände bitten weiterhin, dass betroffene Musiker*innen ihre Gagenausfälle online erfassen. Sie helfen den Verbänden damit bei ihrer politischen Arbeit:
SMV – Schweizerischer Musikerverband: https://smv.ch/coronavirus-gagenausfall-statistik/
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